. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht „zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.
Sportbootführerschein
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Umtausch Ihres Sportbootführerscheins oder Umschreibung anderer Befähigungszeugnisse in den Sportbootführerschein
Ab dem 01.01.2023 besteht die Führerscheinpflicht für Sportboote mit Elektromotor bereits über 7,5 kw (10,20 PS)