. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht
„zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht
der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.
. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht
„zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht
der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.
Umtausch Ihres Sportbootführerscheins oder
Umschreibung anderer Befähigungszeugnisse in
den Sportbootführerschein
Ab dem 01.01.2023 besteht die Führerscheinpflicht
für Sportboote mit Elektromotor bereits über
7,5 kw (10,20 PS)