. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht
„zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht
der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.
. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht
„zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht
der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.
Umtausch Ihres Sportbootführerscheins oder
Umschreibung anderer Befähigungszeugnisse in
den Sportbootführerschein